Tätigkeitsschwerpunkte
Mietrecht
Ich berate umfassend zum Wohnraum- als auch zum Gewerberaummietrecht.
Dazu gehören zunächst alle üblichen Verfahren wie Klagen auf
- Zustimmung zu Mietanhebungsverlangen
- Zahlung- und Räumung
- Zahlung von Betriebskostennachforderungen
- Leistungen nach Vertragsende (Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Nutzungsentschädigung, Rückbau usw.)
insbesondere aber:
- Besonderheiten des Berliner Wohnungsmarktes
- Klärung der Fragen zum Mietendeckel / Mietpreisbremse
- Fragen zur Miethöhe
- Instandsetzung / Modernisierung - Umlage auf die Miete
- Unterlassungsansprüche
- Fragen zum Mietmangel
- Bezug zum öffentlichen Recht und Baurecht
Wohnungseigentumsrecht
In Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts berate ich Sie gern
in Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen bei
- der Erarbeitung der Beschlussthemen
- der Prüfung der zu beschließenden Jahresabrechnungen
- der Prüfung der zu beschließenden Wirtschaftspläne
- der Prüfung der zu beschließenden Entlastung des Verwalters
im Nachgang zu Wohnungseigentümerversammlungen bei
- der Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- der gerichtlichen Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse der Wohnungseigentümer
im Rahmen der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht bei
- der Prüfung der Rechtsmäßigkeit von Umlagen und Sonderumlagen
- der Prüfung der Grenzen der Umlagefähigkeit von Maßnahmen
Das Beratungsangebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften - vertreten durch ihre Verwalter - bei Auseinandersetzungen mit einzelnen Wohnungseigentümern, daneben jedoch auch an Eigentümer bei Auseinandersetzungen mit Wohnungseigentümergemeinschaften oder mit den Verwaltern.